Buchungs- u. Mietvertragsbedingungen
für das Ferien- und Erlebnisdorf Sonnenmatte
Im Ferien- und Erlebnisdorf Sonnenmatte sind alle Gäste herzlich
Willkommen.
Während den Sommerferien werden Familien mit schulpflichtigen Kindern
bevorzugt untergebracht. Außerhalb dieser Ferienzeit können
die Ferienhäuser auch von anderen Familien, Gruppen und zur Unterkunft
bei Tagungen gemietet werden.
Eine Buchung ist nicht an eine Mitgliedschaft bei Schwaben International
gebunden. Alle Gäste sind jedoch freundlich eingeladen Mitglieder
bei Schwaben International zu werden und durch Ihre Mitgliedschaft neben
dem Feriendorf auch verschiedene andere gemeinnützige Projekte zu
unterstützen.
1.Buchung
1.1 Die Buchungsanfrage kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder
per Fax erfolgen. Damit wird der Abschluss des Mietvertrages uns gegenüber
verbindlich angeboten.
Der Gast erhält eine schriftliche Buchungsbestätigung entsprechend
seiner Buchungsanfrage, Mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung
und der Rechnung gilt der Mietvertrag als zustande gekommen.
Ferner wird mit der Übersendung dieser Unterlagen eine Vorauszahlung
i.H.v. 25% des anfallenden Mietzinses fällig. Der Betrag ist innerhalb
einer Woche unter Angabe der Rechnungs- und der Mieternummer auf unser
Konto einzuzahlen.
Die restlichen 75% des Mietzinses sind spätestens14 Tage vor Mietbeginn
fällig und sind ebenfalls auf obiges Konto einzuzahlen.
1.2 Gruppen können, nach Absprache mit der Feriendorfleitung ggf.
auch nach Beendigung der Maßnahme die Restzahlung zusammen mit den
Nebenkosten bezahlen. Die Anzahlung in Höhe von 25% ist in jedem
Falle nötig.
1.3 Nur bei vollständiger und fristgerechter Bezahlung des Preises
besteht der Leistungsanspruch des Gastes und eine Leistungsverpflichtung
des Familienferiendorfes.
1.4 Bei Nichtzahlung trotz Vorliegens der gesetzlichen und vertraglichen
Voraussetzungen sind wir zur Nachfristsetzung berechtigt. Wird innerhalb
der Nachfrist die geforderte Zahlung nicht geleistet, sind wir berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.
1.5 Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
1.6 Die angegebenen An- und Abreisezeiten sind bindend.
2. Miet- und Nebenkosten:
2.1 Die Kosten sind aus der jeweilig gültigen Preisliste zu entnehmen.
Im Mietpreis sind Wasser, Müll, und Endreinigung bereits enthalten
In den Appartements und den Tagungsräumen auch die Stromkosten. Die
Energiekosten der Ferienhäuser werden nach Verbrauch am Ende des
Aufenthaltes an der Rezeption abgerechnet.
2.2 Die Objekte dürfen nur mit der im Reisevertrag angegebenen Personenzahl
belegt werden. Bei Überschreitung ist der Leistungsträger berechtigt
überzählige Personen auszuweisen oder aber für Diese einen
Aufpreis zu verlangen.
2.3 Preisänderungen sind nach Abschluss des Vertrages aus sachlich
berechtigten Gründen (Änderung der Steuern, Abgaben, Tarifen
o.ä. möglich )
3. Kurtaxe:
Die Kurtaxe wird von uns im Namen und in Rechnung der Gemeinde Sonnenbühl
ganzjährig erhoben. .Pro Person ab 16 Jahren und ab 3 Tagen Aufenthalt
pro Tag 0,50 €.
4. Rücktritt durch den Gast:
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Gastvertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung.
Wenn Sie Ihre Buchung rückgängig machen, berechnen wir Ihnen
Verwaltungskosten in Höhe von 25 €. Wir bemühen uns, den
für Sie reservierten Zeitraum an andere Interessenten zu vergeben.
Sollte uns dieses allerdings nicht gelingen, fallen folgende Kosten an:
Stornoentgelt:
Bei weniger als 90. Tagen vor dem gebuchten Termin: 30 % des Reisepreises
Bei weniger als 60. Tagen vor dem gebuchten Termin: 60 % des Reisepreises
Ab dem 14. Tag bis zum 4. Tag vor dem gebuchten Termin: 80 % des Reisepreises
Ab dem 3. Tag bzw. bei Nichtanreise: 90 % des Reisepreises
Reiserücktrittsversicherung:
Zu Ihrer persönlichen Absicherung empfehlen wir den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung:
Das Feriendorf hält Formulare für Sie bereit.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter:
5.1 Dem Vermieter bleiben Änderungen abweichend von der ursprünglichen
Zusage in der Vergabe der Häuser aus wichtigem Grunde vorbehalten..
5.2 Der Vermieter kann nach Antritt des Aufenthaltes den Gastvertrag kündigen,
wenn der Gast das Leben im Familienferiendorf nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Kündigung des Gastvertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
der Vermieter, so behält er den Anspruch auf den vertraglich festgelegten
Mietpreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung
trägt der Gast. Die Schwaben International muss sich jedoch den wert
ersparter Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt
wird.
6. Die Ferienwohnung:
6.1 Die Ausstattung der Ferienwohnung ergibt sich aus de beiliegenden
Aufstellung.
6.2 Die Endreinigung der Ferienwohnung wird durch den Vermieter ausgeführt.
Die Wohnung wird im
gereinigten Zustand vom Gast übernommen.
Die Gäste sind verpflichtet die Häuser und Räume sauber
zu halten und in ordentlichem Zustand besenrein zu verlassen. Geschirr
muss gespült werden und geliehene Bettwäsche muss abgezogen
werden. Kaputtes Geschirr oder kaputte Gegenstände sind der Feriendorfleitung
spätestens bei der Abreise zu melden.
Der Gast haftet für alle Schäden, die durch Ihn, durch seine
Familienmitglieder oder durch von eingebrachte Dritte verursacht wurden.
Betroffen sind alle Schäden an Haus und Inventar. Wir erlauben uns
ggf. Reinigungsmehraufwand und Beschädigungen nach zu berechnen.
6.3 Bei Belegung mit Gruppen ist die Belegungszahl auf max. 6 Gäste
im Haus beschränkt.
6.4 Die Übernahme der Ferienwohnung durch den Gast ist ab 15 Uhr
möglich. Die Anreise erfolgt in der Regel bis spätestens 18
Uhr. Bei späterer Anreise ist das Feriendorf zu benachrichtigen,
um die Wohnungsübergabe zu gewährleisten.
Die Rückgabe der Wohnung erfolgt am Abreisetag zwischen 8 Uhr und
10 Uhr.
7. Höhere Gewalt:
Wird die Belegung des Mietobjekts infolge bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer höherer Gewalt ( z. B. Naturkatastrophen) erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl
Gast als auch die Schwaben International den Vertrag kündigen. Die
Schwaben International zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück, kann jedoch für die erbrachten oder bis zur Beendigung
der Mietzeit noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen.
8. Haustiere:
Haustiere dürfen nicht in das Familienferiendorf mitgebracht werden.
9. Kraftfahrzeuge:
Gäste, die mit dem eigenen Kraftfahrzeug anreisen, werden gebeten,
ihr Fahrzeug sofort nach dem Entladen auf den dafür vorgesehenen
Parkplätzen abzustellen. Um möglichst ungestörten Urlaub
und die Sicherheit der Kinder im Feriendorf zu gewährleisten muss
die Einfahrt ins Feriendorf auf An- und Abreise beschränkt werden.
Güter können während des Aufenthaltes per Handwagen an
die Häuser gebracht werden.
10. Mitwirkungspflichten:
Jeder Gast ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten. Wird eine vertraglich zugesicherte Leistung nicht
oder nur unzureichend erbracht, bitten wir Sie, unverzüglich bei
der Rezeption Abhilfe zu verlangen.
11. Allgemeines
11.1 Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform.
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für
die vorliegenden Vertragsbestimmungen.
Zum Schluss noch eine Bitte an Sie:
Unsere Ferienhäuser wechseln viele Male im Jahr „ Ihre Besitzer
auf Zeit“.
Damit sich auch die nächsten Gäste, ebenso wie Sie zu Hause
fühlen, informieren Sie unsere Mitarbeiter unverzüglich, wenn
Ihnen ein Missgeschick passiert.
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