Mehrwertsteuerpflicht

Lieber Feriengast !

Wie Sie wissen, ist das Ferien- u. Erlebnisdorf Sonnenmatte von Schwaben International gemeinnützig. „ Gemeinnützig“ bedeutet in diesem Fall, daß wir Gäste nur dann zu unseren Preisen aufnehmen können, wenn Sie die unten angegebenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten oder zu bestimmten Gästegruppen gehören. Falls diese Grenzen überschritten werden oder keine der u.a. Gruppen zutrifft, fällt zusätzlich zum genannten Preis der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% an. Wir bitten Sie deshalb um Mithilfe. Diese Hilfe bedeutet für Sie ein paar Minuten Zeit, die Beantwortung einiger Fragen und eine kleine Rechenaufgabe.

Wir bitten Sie falls Sie als Familie buchen, Ihr Familieneinkommen mit den vorgegebenen Einkommensgrenzen zu vergleichen und sich danach selber „einzustufen“. Zum „Einkommen“ gehören Löhne und Gehälter, Renten und Pensionen, Unterhaltszahlungen und alle anderen Beträge, die regelmäßig in Ihre Haushaltskasse fließen.

Bitte addieren Sie die nachfolgenden Beträge.

(A) Ermittlung des Gesamtbetrages nach §53,2 AO
1. Familien

 Ermittlung Ihrer Jahres-Einkommensgrenze      Personenzahl                         Regelsätze              
                                                                                                         
1. Haushaltsvorstand oder Alleinstehende/r                ………..                    X              1.795,00 €                                                     
2. zusammenlebende Ehe- bzw. Lebenspartner          ………..                    X              1.292,00 €
3. Haushaltsangehörige  ab 14 Jahren                       ………..                    X              1.148,00 €
4. Haushaltsangehörige  6-13 Jahre                           ………..                    X              1.004,00 €
5. Haushaltsangehörige  0-5 Jahre                             ………..                   X                  860,00€


(B) Ermitteln Sie dann das Gesamteinkommen der Familie: Bruttoeinkommen + sonstige Bezüge
Vergleichen Sie das Familieneinkommen mit dem oben ermittelten Gesamtbetrag (A) der Familienmitglieder.
Ist das Familieneinkommen größer als der Gesamtbetrag (A), so ist die Miete Mehrwertsteuerpflichtig ( erm. MwSt-Satz ).

Bei der oben aufgeführten Belegung handelt es sich um:
- Personen deren Bezüge innerhalb der Grenzen nach § 53,2 AO liegen (siehe oben)
- Gruppe die als mildtätig oder gemeinnützig gilt.
- Personen die das 75. Lebensjahr vollendet haben
- Kinder u. Jugendliche vor Vollendung des 27. Lebensjahres u. Gruppenmitarbeiter( gilt nur f. Gruppen denen
- Kinder u. Jugendliche ohne Ihre Eltern in der Familienferienstätte sind und diese Maßnahme der Förderung der Jugendpflege dient. (Jugenderholung, Jugendbildung, Jugendbegegnung )
- Körperlich/geistig/seelisch hilfsbedürftige Personen, die auf andere Hilfe angewiesen sind
- Keines der Kriterien trifft auf diese Gruppe zu.
- Schulen / Hochschulen

 

Berechnungsbeispiel 1.Schritt:

Vater,Mutter,3 Kinder (15,8,2 Jahre)

 Haushaltsvorstand        1.795,00 €

Ehepartner                    1.292,00 €

1 Kind über 14 Jahre      1.148,00 €

1 Kind bis 6-13 Jahre     1.004,00 €

1 Kind bis 0-5   Jahre       860,00 €

Einkommensgrenze       6.099,00 €/Monat

pro Monat / x 12 =        73.188,00 €/Jahr





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